Wie viel Immobilie brauchen Sie, um (fast) keine Steuern mehr zu zahlen?
Berechnen Sie in 60 Sekunden Ihr persönliches Ziel-Portfolio: das Immobilienvolumen, mit dem die 5 %-Abschreibung Ihre Einkommensteuer nahezu vollständig neutralisiert.
Schritt 1: Ihr Bruttogehalt
Daraus ermitteln wir Ihre aktuelle jährliche Steuerlast (vereinfachte Modellrechnung, Tarif 2025).
* Genau genommen rechnet das Finanzamt mit Ihrem zu versteuernden Jahreseinkommen (steht im Steuerbescheid). Für eine schnelle Ersteinschätzung leiten wir es hier vereinfacht aus Ihrem Brutto ab – für eine realistische Einschätzung Ihres Ziel-Portfolios völlig ausreichend.
Schritt 2: Ihr Steuer-Ziel
Wie viel Ihrer Steuerlast wollen Sie durch Immobilien-Abschreibung neutralisieren? Grundlage: geprüfte Bestandsimmobilien – kein Neubau. Per Restnutzungsdauergutachten wird die Abschreibung von 2 % auf 5 % pro Jahr erhöht.
Einkommensteuer inkl. Soli – Geld, das Jahr für Jahr ans Finanzamt geht.
Ihr Ziel-Portfolio
So viel Immobilienvolumen neutralisiert Ihre Steuerlast:
à ~300.000 € als Kapitalanlage
Das sind – mehr Netto – jeden Monat, Jahr für Jahr.
Und danach: Ihre Miet-Rente
Ihr Ziel-Portfolio arbeitet doppelt: Erst neutralisiert es Ihre Steuern – und währenddessen zahlen die Mieter Ihre Finanzierung ab. Sobald das Portfolio lastenfrei ist, gehören die Mieteinnahmen Ihnen. Wählen Sie Ihren Zeithorizont:
Ihr Gesamtbild in 20 Jahren: – lastenfreies Immobilienvermögen + – Mieteinnahmen – jeden Monat, lebenslang.
Wollen Sie wissen, wie Sie dieses Ziel Schritt für Schritt erreichen?
Wir zeigen Ihnen kostenlos und unverbindlich, mit welchen Objekten Sie starten – inklusive Finanzierungs- und Steuerkonzept für Ihren Weg zum Ziel-Portfolio. Alle Immobilien stammen ausschließlich aus dem Rhein-Main-Gebiet – einer der wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands.
Vielen Dank!
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.
* Vereinfachte Modellrechnung ohne Gewähr, Einkommensteuertarif 2025, Einzelveranlagung bzw. Splittingtarif, inkl. Solidaritätszuschlag, ohne Kirchensteuer und individuelle Freibeträge. Maßgeblich für die tatsächliche Steuerersparnis ist das zu versteuernde Jahreseinkommen laut Steuerbescheid – für diese Ersteinschätzung wird es vereinfacht aus dem Bruttogehalt abgeleitet. Grundlage der Berechnung sind Bestandsimmobilien, bei denen die reguläre Abschreibung von 2 % durch ein Restnutzungsdauergutachten nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG auf 5 % jährlich erhöht wurde. Die AfA wird auf einen pauschalen Gebäudeanteil von 80 % des Kaufvolumens angewendet (20 % Grundstücksanteil, nicht abschreibbar); die tatsächliche Kaufpreisaufteilung und die anerkannte Restnutzungsdauer können objektabhängig abweichen. Mieteinnahmen, Finanzierungskosten und weitere Werbungskosten sind in der Steuerberechnung nicht berücksichtigt und verändern das tatsächliche steuerliche Ergebnis. Die Miet-Renten-Projektion unterstellt eine anfängliche Mietrendite von 4 % des Kaufvolumens, eine jährliche Miet- und Wertsteigerung von je 2 % sowie vollständige Entschuldung zum Ende des gewählten Zeitraums; nicht berücksichtigt sind u. a. Instandhaltung, Verwaltung, Leerstand sowie die Besteuerung der Mieteinnahmen – die tatsächlichen Auszahlungen fallen entsprechend geringer aus. Miet- und Wertentwicklungen sind marktabhängig und nicht garantiert; auch Wertverluste sind möglich. Der Aufbau des Ziel-Portfolios erfolgt in der Praxis schrittweise über mehrere Jahre. Diese Berechnung ersetzt keine Steuer- oder Anlageberatung.
